Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (End-User License Agreement, nachfolgend („nf.“) kurz EULA) für WordPress-Plugins.

Präambel

Die MBmedien Group GmbH, Europapark A 4, 47807 Krefeld, Deutschland (nf. Lizenzgeber), entwickelt Plugins (Erweiterungen, nf. auch Komponenten oder Software) für das Redaktionssystem WordPress® (nf. WP). Diese Plugins werden Endbenutzern zur Nutzung in Form von Softwarelizenzen kostenfrei zur Verfügung gestellt

Geltungsbereich

Diese EULA bezieht sich ausschließlich auf die Überlassung der genannten Software in Form von Standardlizenzen durch den Lizenzgeber an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften sowie juristische Personen (nf. Lizenznehmer).

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Einräumung eines einfachen, nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechts für das Plugin „Scalooper Traffic Insights“ in einer Website.

Durch die Lizenzierung der Software erwirbt der Lizenznehmer kein Eigentum an der Software selbst. Diese bleibt immer geistiges Eigentum des Lizenzgebers und ist urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer der Software erwirbt lediglich das Recht, die Software vertragsgemäß zu benutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms besteht nicht.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte zu übertragen.

Bereitstellung

Eine Standardlizenz ist immer an ein bestimmtes Plugin gebunden und wird mit dem Download des Plugins automatisch kostenfrei erworben. Die Software wird über die Plattform https://de.wordpress.org/plugins/ oder über die Plattform www.scalooper.de in Form eines via WP-Backend installierbaren Installationspakets (ZIP-Datei/Downloadlink) bereitgestellt.

Mit Installation (Download) der Software, erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bestimmungen der vorliegenden EULA einverstanden.

Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer älteren oder – zu einem späteren Zeitpunkt – einer aktuelleren Version besteht nicht. Die Software wird lediglich in ihrer jeweils aktuellen Version bereitgestellt.

Lizenznehmer als Auftragnehmer

Handelt der Lizenznehmer als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer und liegt die rechtliche Verantwortung für die betriebliche Website beim Auftraggeber (Inhaber/Betreiber, i. d. R. gesetzlicher Vertreter gem. Impressum), muss dieser vor der Installation lizenzpflichtiger Komponenten über die Lizenzierungspflicht und die damit verbundenen Rahmenbedingungen aufgeklärt werden.

Eine verschuldensunabhängige Haftung bei Lizenzverstößen durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt, da diesem grundsätzlich auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind.

Aktualisierung

Der Lizenzgeber ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, Updates für die Software bereitzustellen.

Diese werden über das reguläre WP-System für die Aktualisierung der Software bereitgestellt und können so per Klick oder automatisiert installiert werden.

Soweit der Lizenzgeber während der Laufzeit dieses Vertrages dem Lizenznehmer neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software bereitstellt, gelten vorstehende Nutzungsrechte für diese in gleicher Weise.

Support

Technische Unterstützung durch den Lizenzgeber kann kostenpflichtig in Anspruch genommen werden. Hierunter fällt die Installation, Einrichtung/Konfiguration, Aktualisierung sowie die Beseitigung von Störungen im Zusammenhang mit dem Software-Einsatz. Für den Fall, dass solche technische Unterstützungshandlungen vom Lizenznehmer gewollt sind, wird diesbezüglich zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer ein gesonderter kostenpflichtiger Wartungsvertrag geschlossen.

Support-Anfragen können vom Lizenznehmer oder von durch diesen beauftragte Dienstleister via Email an support@scalooper.de übermittelt werden, wobei die Antwort üblicherweise per E-Mail erfolgt. (Echtzeit-Support per Telefon, Screensharing o. ä. gehört nicht zu den mit der Lizenz verbundenen Leistungen.)

Modifikation

Die Software wird unter der GPL2 veröffentlicht und darf entsprechend modifiziert werden.

Kommunikation

Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Lizenznehmer per E-Mail über Updates, neue oder erweiterte Funktionen sowie weitere Themen im Zusammenhang mit der Software zu informieren – insbesondere solche mit sicherheitsrelevantem Bezug.

Haftungsbeschränkung

Der Lizenzgeber haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Eine verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers für Mängel, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Software vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

Der Lizenzgeber haftet zudem nicht für Schäden mit folgenden oder vergleichbaren Ursachen:

  • fehlerhafte Installation/Konfiguration oder Modifizierung der Software durch den Lizenznehmer oder von diesem beauftragte Dritte;
  • unsachgemäßer oder nicht dem Verwendungszweck entsprechender Einsatz; sowie
  • fehlerhafte oder unsachgemäß installierte/konfigurierte Fremdsoftware-Komponenten.


Reguläre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen.

Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.

Soweit die Schadensersatzhaftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Rechte Dritter

Wird gegenüber dem Lizenznehmer oder dessen Auftraggebern eine vermeintliche Verletzung von Rechten Dritter durch ebendiese geltend gemacht, wird der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenzgeber wird die geltend gemachten Ansprüche in diesem Fall schnellstmöglich prüfen und unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers bzw. dessen Auftraggeber eine Klärung des Sachverhalts herbeiführen.

Der Lizenznehmer oder dessen Auftraggeber sind insoweit nicht berechtigt, selbst derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen.

Sonstiges

Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Lizenznutzung. Der Inhalt dieser Vereinbarung kann aufgrund von Erfahrungen, neuen

Informationen, Änderungen der Prozessanforderungen und der Verfügbarkeit von Ressourcen geändert werden. Solche Veränderungen treten mit oder ggf. ohne vorherige Mitteilung an Sie in Kraft. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Lizenzvereinbarung ist jederzeit auf der Website des Lizenzgebers unter „EULA“ abrufbar. Die Datenschutzerklärung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers (die ebenso auf der Website abrufbar sind), sind ebenso ein fester Bestandteil dieser EULA. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich dafür, regelmäßig zu überprüfen, ob diese EULA geändert wurde.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte eine notwendige Bestimmung fehlen, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen unverzüglich zu ersetzen und die Lücke durch solche Bestimmungen zu schließen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Auf die EULA findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Krefeld.